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Nach dem Urteil gegen den früheren Folterchef Duch stellt sich die Frage, ob das Ende der Straflosigkeit in Kambodscha gekommen ist. Robert Luchs analysiert die Situation und gibt einen Ausblick.
Es war der Tag, auf den die Kambodscha-Kenner seit über 30 Jahren gewartet haben. Am 26. Juli nach monatelanger Prozessdauer hatte das internationale Völkermord-Tribunal in Phnom Penh den Folterchef des früheren Regimes der Roten Khmer zu 35 Jahren Haft verurteilt. Da der als „Duch" bekannte Kaing Guek Eav (67) viele Jahre lang ohne Anklage vom kambodschanischen Militär festgehalten worden war, muss der Verurteilte nur noch 19 Jahre absitzen. Die Anklage hatte 40 Jahre Haft gefordert. Duch wurde für schuldig befunden, an der Tötung von mindestens 14 000 Menschen im berüchtigten Gefängnis Tuol Sleng („S-21") beteiligt gewesen zu sein. Richter Nil Nonn betonte bei der Urteilsverkündung, Duch sei ein Kriegsverbrecher.
Fortsetzung:
Es ist das erste und damit ein historisches Urteil gegen ein Führungsmitglied der Roten Khmer. Für das südostasiatische Land ist das ein großer Schritt bei der juristischen Bewältigung des schwärzesten Kapitels in seiner Geschichte, auch wenn der Strafnachlass bei vielen Kambodschanern auf Unverständnis und Bitterkeit stößt. In dem geschundenen Land gibt es keine Familie, die nicht unter dem Terror-Regime gelitten und Opfer zu beklagen hat. So schwanken die Reaktionen zwischen Erleichterung über das Ende der Straflosigkeit in Kambodscha und der Erkenntnis, dass die Rechtsprechung noch immer einem massiven politischen Druck ausgesetzt ist.
Chum Mey, Vorsitzender der größten kambodschanischen Opfervereinigung, sagte, die Opfer erfülle die Vorstellung mit Schrecken, dass Duch noch einmal auf freien Fuß gelangen könne. Das Urteil könne aber einen Impuls für Rechtsstaatlichkeit in Kambodscha bedeuten. In der Tat sind zahlreiche überlebende Opfer der Khmer Rouge zutiefst schockiert. Nebenkläger werden, so ist vom Zivilen Friedensdienst in Phnom Penh zu hören, auch noch Tage nach dem Urteil psychologisch betreut, weil sie das Strafmaß nicht begreifen können. Einige von ihnen sind von tiefer Angst ergriffen, dem Verurteilten eines Tages auf der Straße zu begegnen. Nicht wenige fürchten ein politisches Manöver, durch das Duch in der konstitutionellen Monarchie Kambodscha womöglich königlichen Pardon erhalten könnte.
Das Strassmaß beherrscht die öffentliche Debatte und lässt die erfreulichen Seiten des Urteils in den Hintergrund treten. Dr. Andreas Selmeci vom Zivilen Friedensdienst des DED sieht nach der selbstquälerischen Debatte „Warum ermordeten Kambodschaner Kambodschaner?" eine neue Diskussion aufkommen: „Warum geben die Richter am Tribunal keine angemessene Strafe für diese kaum zu überbietenden Verbrechen?" Unklar ist auch, warum es nicht in den internen Regeln des Tribunals oder während der Hauptverhandlung einen klaren Hinweis darauf gab, ob das neue kambodschanische Strafgesetzbuch angewendet werden sollte oder nicht. Die Staatsanwälte haben sich bei ihrem Plädoyer offenbar am alten orientiert.
Aber es gibt auch andere Stimmen, so meint der Hamburger Staatsanwalt Jürgen Assmann, der die kambodschanische Chefanklägerin Chea Leang über zwei Jahre lang beraten hatte, nach diesem Richterspruch überwiege die Genugtuung über die gerichtliche Feststellung, dass die Roten Khmer ein verbrecherisches Regime installiert hatten und dass Duch ein wesentlicher Teil davon war. Nichts könne den Schmerz und das Leiden der Menschen wettmachen, betonte Frau Leang, die in Halle studiert hatte, aber dieses Urteil sei endlich die juristische Anerkennung der verbrecherischen Natur des damaligen Regimes. Die Botschaft ist klar: Wer Gräueltaten begeht oder Macht missbraucht, der kann nicht mehr mit Straffreiheit rechnen.
Dass Duch in den Anklagepunkten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und „schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention" (Kriegsverbrechen) für schuldig befunden und auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, werten Vertreter der Nebenklage als positiv. Die Berliner Anwältin Silke Studzinsky ist erstaunt, dass die Richter auch die Entschuldigung Duchs gegenüber den Opfern als strafmildernd gewertet haben, habe Duch doch durch seine Forderung nach Freilassung am Ende des Verfahrens diese Entschuldigung wieder vollständig entwertet.
So gibt es nicht wenige Beobachter vor Ort, die den Prozess - angesiedelt zwischen kambodschanischem Recht und internationalem Recht - eher als eine Farce denn als eine Befreiung für die Opfer empfinden. Dieser Einschätzung widersprechen Kenner des Landes, die dem Tribunal eine durchaus reinigende Wirkung zusprechen. Bis zuletzt hätten viele Kambodschaner nicht damit gerechnet, dass die Verbrechen der Roten Khmer wirklich öffentlich zur Sprache kommen und dass das Urteil in allen Rundfunk- und Fernsehsendern übertragen werden würde. Dies ist nicht zu unterschätzen in einem Land, in dem die Zeit der Roten Khmer in den Schulbüchern völlig ausgeblendet worden war.
Für die junge Bevölkerung ist das Tribunal die erste Gelegenheit überhaupt, etwas über die jüngere Geschichte ihres Landes zu lernen und dann ihre Eltern zu fragen, welche Rolle sie damals gespielt haben. Dass daraus neue Konflikte in den Familien entstehen werden, ist wohl unumgänglich, aber für die Entwicklung der kambodschanischen Gesellschaft notwendig. Dies ist etwa so, als wenn deutsche Schüler erstmals über die Nazis und den Holocaust informiert würden.
Kein Zweifel also, dass die - wenn überhaupt - bisher wie ein Tabu behandelten Untaten des Pol-Pot-Regimes nun aus keiner öffentlichen Debatte mehr wegzudenken sind. Der Geist hat die Flasche endgültig verlassen.
Wie aber wird es weitergehen mit dem Tribunal als einem wichtigen Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes? Duchs Zellennachbarn sind vier hochrangige Mitglieder des Führungszirkels um den 1998 unter ungeklärten Umständen verstorbenen Pol Pot, darunter dessen Stellvertreter Nuon Chea, der damalige Außenminister Ieng Sary und dessen Frau, Sozialministerin Ieng Thirith sowie Ex-Staatschef Khieu Samphan. Frau Thirith war unter anderem für Zwangsverheiratungen verantwortlich. Alle vier bestreiten jede Schuld an den Verbrechen der Roten Khmer. Unter dem Terror-Regime von 1975 bis 1979 starben fast zwei Millionen Menschen. Ziel der Roten Khmer war es, das Land in eine kollektivistische Agrargesellschaft umzuwandeln.
Die Gefahr besteht, dass der Druck seitens der Regierung Hun Sen wachsen wird, dass es heißen könnte, wir haben ja aufgearbeitet und jetzt muss mal Schluss sein. Schon jetzt ist zu hören, dass der Ministerpräsident - der ebenfalls zu den Roten Khmer gehörte, bevor er sich nach Vietnam absetzte - seinen Leuten verbieten will, vor diesem Gerichtshof auszusagen. Hun Sen möchte der „Show", wie er das Tribunal einmal geringschätzig nannte, lieber heute als morgen ein Ende bereiten.
Auch das gehört zu einem Fazit der Arbeit des Völkermord-Tribunals: Die Elite des Landes, die zu einem Teil einen dubiosen Hintergrund hat, entzieht sich der Aufarbeitung der Vergangenheit. Und es bleibt abzuwarten, ob das zweite Verfahren beendet wird und die Beweislage zu einer Verurteilung der vier Spitzenkader ausreicht. Abzuwarten bleibt aber auch, ob es darüber hinaus zu weiteren Ermittlungsschritten gegen ehemalige führende Rote Khmer kommen wird. Die Ermittlungen sind zumindest formell eingeleitet. Allerdings ist die kambodschanische Seite bereits dabei, konkrete Schritte zu blockieren. Das kann die internationale Staatengemeinschaft auch als Haupt-Geldgeber nicht akzeptieren.
Verhindert die Regierung Hun Sen tatsächlich weitere Ermittlungen, dann verliert das historische Urteil gegen Duch viel von seiner reinigenden Wirkung auf die junge kambodschanische Gesellschaft.
Quelle: Asienhaus-Rundbrief 6/2010, 14.8.2010